Betriebsverfassungsgesetz. Von Mobbing betroffene Arbeitnehmer*innen können sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. Nach §104 BetrVG kann der Betriebsrat die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitsnehmers verlangen, wenn dieser den Betriebsfrieden – z.B. durch Mobbing – wiederholt stört.
Was tun wenn man gemobbt wird auf Arbeit?
Mobbing beobachtet: Ermutigen und Zeuge sein – Mobbing im Job schließt oft nicht nur Täter und Opfer ein, sondern auch diejenigen, die still zuschauen oder aktiv wegsehen. Kolleginnen und Kollegen, die sehen, dass am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollten dem oder der Betroffenen zur Seite stehen.
- Etwa, indem sie die Lage weiter beobachten und die Person dazu ermutigen, zum Betriebsrat und zur Personalabteilung zu gehen und sich zu beschweren.
- Gleichzeitig könnten sie signalisieren, als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stehen.
- Ignoriert der Arbeitgeber die Beschwerde eines oder einer Beschäftigten offensichtlich, lässt es sich in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen, dass der Arbeitgeber der Mobbing-Beschwerde auf den Grund geht.
„Das Mobbing-Opfer sollte sicherstellen, dass der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder ein Anwalt beratend und unterstützend zur Seite steht”, sagt Groppel. Wenn das Mobbing-Opfer unter dem Druck der Belästigung das Arbeitsverhältnis beendet, lassen sich auch Schmerzensgeldansprüche gerichtlich durchsetzen.
Wie kann man beweisen dass man gemobbt wird?
Beschwerden gegenüber dem Arbeitgeber und / oder dem Betriebsrat sollte man zu Beweiszwecken schriftlich vorbringen und sich die Übergabe des Beschwerdeschreibens abzeichnen lassen. Bei der Beschwerde sollte man außerdem möglichst konkrete Maßnahmen verlangen, die dazu geeignet sind, das Mobbing zu unterbinden.
Ist Mobbing auf der Arbeit strafbar?
Schikane am Arbeitsplatz: Ist Mobbing strafbar? Mobbing am Arbeitsplatz als solches ist nicht strafbar. Jedoch können gewisse Handlungen des Mobbenden die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten. So kann im Einzelfall der Straftatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede erfüllt sein.
Wo fängt Mobbing bei der Arbeit an?
Mobbing am Arbeitsplatz
Mobber müssen sich zunehmend darauf einstellen, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Mein Rat lautet: „Wehret den Anfängen”. Betroffene sollten nicht darauf warten, dass sich die Situation von alleine auflöse, sondern Hilfe bei Frauenvertretungen, Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften und Anwälten suchen.
- Urzum: raus aus der Mobbingopferrolle! Genauso müssten Arbeitgeber und Führungskräfte Beschwerden von Betroffenen ernst nehmen, Beweise erheben, Zeugen anhören oder Mobbingbeauftragte benennen.1.
- Wo fängt Mobbing an, d.h.
- Wo verläuft die Grenze zwischen normalen “Reibungsverlusten” unter Kollegen und aktiver Manipulation? Die Abgrenzung zwischen Mobbing und anderen sozial unerwünschten Verhaltensweisen, z.B.
aktive Manipulation, kann sich im Einzelfall als schwierig erweisen. Die arbeitsgerichtlichen Fachgerichte mühten sich bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16.05.2007 – 8 AZR 809/06 – ab, durch Anwendung zum Teil sehr umfangreicher und komplizierter Definitionen festzustellen, ob Mobbing vorliegt oder nicht.
Mobbing ist jedoch kein Rechtsbegriff, der in die deutsche Gesetzgebung Eingang gefunden hat, stellt somit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare Anspruchsgrundlage dar. In der Grundsatzentscheidung vom 16.05.2007 – 8 AZR 809/06 – hat das BAG den arbeitsgerichtlichen Fachgerichten “ins Stammbuch geschrieben”, wie sie bei Mobbingsachverhalten vorgehen müssen.
Zunächst sind die vorgetragenen Einzelvorkommnisse sorgfältig anhand der vorhandenen Gesetze zu bewerten, anstatt nur zu diskutieren, ob systematisches Mobbing vorliegt. Danach ist eine Gesamtschau der einzelnen Handlungen, die Mobbing darstellen könnten, vorzunehmen und zu klären, ob die Teilakte zusammengenommen eine rechtlich verbotene Verletzung der Persönlichkeit oder der Gesundheit des Gemobbten darstellen.
In einer weiteren Entscheidung vom 25.10.2007 – 8 AZR 593/06 – hat das BAG den Tatbestand der Belästigung in § 3 Abs.3 Antidiskriminierungsgesetz (AGG) als maßgeblich für die Frage angesehen, ob Mobbing vorliegt oder nicht. Mit der Definition der Belästigung in § 3 Abs.3 AGG habe der Gesetzgeber auch den Begriff des Mobbing umschrieben.
Der Begriff der Belästigung könne auf alle Fälle der Benachteiligung eines Arbeitnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund übertragen werden. Die Vorschrift stelle darauf ab, dass ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen werde.
Wesensmerkmal der als Mobbing bezeichneten Form der Rechtsverletzung sei damit die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen / Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung, wobei den einzelnen Handlungen für sich allein betrachtet oft keine rechtliche Bedeutung zukomme. Zusammenfassend kann gesagt werden: Von Mobbing im rechtlich relevanten Sinn kann in der Regel erst dann gesprochen werden, wenn die genannten Vorfälle der Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung mehrfach auftreten und sich über einen längeren Zeitraum (mindestens einem halben Jahr) erstrecken und die Persönlichkeit des Betroffenen oder seine Gesundheit verletzen.2.
Was sind typische Verhaltensmuster von Mobbern und was sind typische Reaktionen von Gemobbten? a) Typische Verhaltensmuster von Mobbern sind:
- Angriffe gegen die Arbeitsleistung und das Leistungsvermögen, z.B. Manipulation von Arbeitsergebnissen, Arbeitsmitteln; Vorenthalten oder Fälschen von arbeitsrelevanten Informationen; gezielte Unterdrückung von Informationen über Besprechungen, Terminen; Anordnung von sinnlosen Tätigkeiten, “Unterschlagung” von Arbeitsergebnissen, z.B.durch löschen von Dateien; willkürliche Beschneidung der Zuständigkeit; Anordnung, keine Tätigkeit während der Arbeitszeit auszuüben; “Zuschütten” mit Arbeit.
- Angriffe gegen den Bestand des Arbeitsverhältnisses, z.B. unwahre Behauptungen über Fehlverhalten; willkürliche Abmahnungen, Umsetzungen, Kündigungen; strafbare Handlungen werden fälschlich behauptet oder unterstellt.
- Angriffe gegen die soziale Integration, das soziale Ansehen im Beruf, z.B. abgelegener Arbeitsplatz; Gespräche hinter dem Rücken (wie Gerüchte verbreiten, Tratschen); Betroffene werden “wie Luft” behandelt; demonstratives aus dem Weg gehen, nicht in einem Raum aufhalten; Ignorieren von Fragen, Hilfeersuchen des Betroffenen; gezielte Verleumdung, Rufmord im Betrieb, Beleidigung und Demütigung im Beisein Dritter; lächerlich machen durch Mimik, Gestik; gezielte negative Sonderbehandlung des Betroffenen; Beschwerden durch Dritte werden erfunden.
- destruktive Kritik, z.B. pauschale Kritik: “Sie machen alles falsch”; demütigende, unsachliche, überzogene Kritik; Aufbauschen einzelner Vorfälle oder Fehler; ständige Entmutigung “das schaffen Sie nie”.
- Angriffe gegen das Selbstwertgefühl, z.B. Unterstellung böser Absichten, Dummheit, Unehrenhaftigkeit; persönliche Schwächen werden öffentlich gemacht; Demütigung, Erniedrigung, Häme, Blamage, Abwertung der Person; Beleidigung, Schmähung, Kränkung; Anschreien; Dauerkontrolle, berufliche Entmündigung.
- Angriffe gegen die Privatsphäre, z.B. demonstrative Aufforderung, aus dem Urlaub oder der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zurück zu kommen; Anrufe oder Besuche zur Kontrolle; Zuweisung schlechter Urlaubstermine; willkürliche Rücknahme von zugesagtem Urlaub; ständiges Abwerten privater Vorlieben und Tätigkeiten; ständiges Abwerten politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen.
- Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit, z.B. durch sexuelle Belästigung; Gewaltanwendung; Anordnung von gesundheitsschädlichen Tätigkeiten; Verschwindenlassen von Schutzmitteln; Herbeiführen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch z.B. Stinkbomben, Sprays, Tabakrauch, laute Beschallung; Ausnutzen von Krankheiten gegen den Betroffenen.
b) Es gibt kein typisches Verhalten von Mobbingopfern. Vielmehr werden verschiedene Phasen, wie Mobbing auf Mobbingopfer einwirkt, unterschieden. Zunächst versucht ein Teil der Betroffenen, die Mobbinghandlungen zu ignorieren, ein anderer Teil kämpft individuell dagegen an, indem versucht wird, dem Mobber durch offenen Widerspruch verbal entgegen zutreten.
- Ein weiterer Teil der Betroffenen versucht sich anzupassen und unterbreitet Versöhnungsangebote.
- In den weiteren Phasen kommt es nach einer Zunahme der Isolierung und psychosomatischen Störungen zur “inneren Kündigung”, zum Rückzug aus der Arbeitswelt, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
- Ein Teil der Betroffenen kündigt selbst, ein anderer Teil wird gekündigt.
Häufig endet das Mobbing erst mit dem Ausschluss aus der Arbeitswelt. Betroffene nehmen oft erst in einer sehr späten Phase des Mobbingverlaufes rechtliche Hilfe in Anspruch, indem sie sich anwaltlich beraten, ggfs. vertreten lassen.3. Wie kann man sich gegen Mobbing wehren?
- Beschwerderecht (Arbeitgeber/Personalrat/Betriebsrat/Frauenvertretung) Das Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber ergibt sich aus § 13 Abs.1 AGG analog. Die Haftung des Arbeitgebers für Mobbing mit den entsprechenden Ansprüchen z.B auf Schadensersatz, Schmerzensgeld kann nur eintreten, wenn der Betroffene nachweist, dass dieser Kenntnis von den Mobbingvorfällen hatte. In der zu Beweiszwecken schriftlichen Beschwerde müssen die einzelnen Mobbinghandlungen nach Zeit und Ort genau geschildert und Beweise z.B. durch E-Mails, Zeugen, angegeben werden. Der Betriebs- oder Personalrat ist berechtigt, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Wegen der Beschwerde dürfen dem Betroffenen keine Nachteile entstehen.
- Anspruch auf Durchführung geeigneter Maßnahmen des Arbeitgebers Betroffene können analog § 12 Abs.3 AGG von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings, wie z.B. Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung des Mobbenden ergreift. Zwar besteht grundsätzlich kein Anspruch des Betroffenen gegenüber dem Arbeitgeber, dass dieser eine bestimmte Maßnahme durchführt. Allerdings hat der Betroffene Anspruch auf die Ausübung rechtsfehlerfreien Ermessens durch den Arbeitgeber. Wenn nach objektiver Betrachtungsweise eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung nur das Ergebnis haben könnte, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen, besteht ein Anspruch auf deren Durchführung. Dies kann bis zur Kündigung des Mobbenden gehen, z.B. im Falle des dringenden Verdachts der sexuellen Nötigung einer Betroffenen.
- Anspruch auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 14 AGG analog, aber auch aus § 273 BGB. Nach § 14 AGG analog sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Vorraussetzung ist weiter, dass der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz trifft. Von Mobbing Betroffene gehen unter Umständen ein hohes Risiko ein, wenn sie ihre Tätigkeiten einstellen, weil der Arbeitgeber keine oder nicht geeignete Maßnahmen einleitet zur Unterbindung des Mobbing. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen für ein Leistungsverweigerungsrecht nicht in vollem Umfang vorliegen – und dem Arbeitgeber steht ein Ermessensspielraum zu – bedeutet dies im Ergebnis, dass aufgrund der unterbliebenen Arbeitsleistung der Arbeitgeber berechtigt sein kann, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, Es empfiehlt sich deshalb, vor Ergreifen einer solchen Massnahme undedingt eine Rechtsanwältin bzw. einen Rehtsanwalt zu konsultieren.
- Anspruch auf Schadensersatz (gegenüber Arbeitgeber/Mobber): Wenn der Arbeitgeber nachweislich gegen Mobbing keine oder unzureichende Maßnahmen ergreift, kann wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und/oder Organisationsverschuldens ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Das können zum Beispiel Arztkosten, Bewerbungskosten oder Verdienstausfall wegen Verlustes des Arbeitsplatzes sein. Ein Schadensersatz kann auch in der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Brutto-Gehalt bestehen, da das Krankengeld niedriger ist. Ein solcher Schadensersatzanspruch kann auch gegenüber dem Mobber bestehen, sofern er vorsätzlich die Tat begangen hat und mindestens fahrlässig damit rechnen musste, dass sein Mobbing-Verhalten die entsprechenden Schäden verursachen konnte. Anspruchsgrundlage sind die §§ 241 Abs.2, 278, 280 BGB. Desweiteren kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch dem Mobber bestehen. Bezüglich des Schmerzensgeldes ergibt sich die Anspruchsgrundlage aus § 253 Abs.2 BGB i.V.m. §§ 280 Abs.1, 278 BGB. Der Arbeitgeber haftet somit nicht nur für eigenes Mobbing, sondern auch für Mobbing durch Mitarbeiter, wenn er dieses kennt und nicht unterbindet oder seine Betriebs- und Arbeitsstrukturen nicht so organisiert, dass Mobbing möglichst vermieden wird.
- Anspruch auf Widerruf/Unterlassung (Mobber) Gegen rufschädigende oder beleidigende Äußerungen können Mobbing-Betroffene vorgehen, indem sie außergerichtlich einen Widerruf und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Mobbing-Täter verlangen. Für den Fall, dass diese nicht abgegeben wird, kann auch mit der Unterlassungs- und Widerrufsklage vorgegangen werden. Anspruchsgrundlage sind die §§ 1004 i.V.m.823 BGB.
- Strafanzeige und Strafantrag (Mobber) In vielen Fällen werden Mobbingtaten auch strafrechtliche Vorschriften verletzen. Hier ist sowohl an Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), an Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), aber insbesondere auch an Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie sie in den §§ 177, 178 des Strafgesetzbuches geregelt sind, zu denken. Auch dies will gut überlegt sein. Betroffene müssen mit Gegenanzeigen wegen übler Nachrede oder Verleumdung oder falscher Verdächtigung rechnen. Trotzdem kann dies in vielen Fällen empfohlen werden, um einen Mobber in die Schranken zu weisen.
- Eigenkündigung
- Dies ist etwas, was von Betroffenen häufig als letzter Ausweg gesehen wird.
- Die Eigenkündigung kann durchaus ein angemessenes Mittel sein, um einer unerträglichen Situation zu entkommen.
- Aber auch die Eigenkündigung will gut überlegt sein.
- Zu denken ist insbesondere daran, dass im Falle der daraus folgenden Arbeitslosigkeit eine Sperrfrist durch das Arbeitsamt droht.
- Es empfiehlt sich, selbst wenn die Mobbing-Betroffenen keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen wollen, die einzelnen Mobbing-Vorfälle genau zu dokumentieren, Beweise zu sammeln, um von Vornherein gegenüber dem zuständigen Arbeitsamt die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, darzulegen.
- Dazu gehört auch, darauf hinzuweisen, dass es sich um wichtige Gründe handelt, die es unzumutbar erscheinen lassen, an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten.
- 4. Empfehlungen für die Praxis
- “Mobbing” und mobbingähnliche Handlungen verursachen enorme persönliche und finanzielle Schäden für die Mobbingbetroffenen und für die Sozialversicherungsträger.
- Aber auch Arbeitgeber, die keine oder ungeeignete Maßnahmen gegen “Mobbing” ergreifen, sehen sich ganz erheblichen finanziellen Belastungen für das Unternehmen, das Land oder die Kommune ausgesetzt.
Mobber müssen sich zunehmend darauf einstellen, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden, z.B. indem sie disziplinarisch oder sogar strafrechtlich belangt werden, mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen überzogen werden bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Daher sollten sich alle Beteiligten, ob MobbingBetroffener, Arbeitgeber oder Mobber am Motto “Wehret den Anfängen” orientieren. Für Betroffene bedeutet dies: rechtzeitig aktiv werden, nicht darauf warten, dass sich die Situation von alleine auflöst, nicht mittel- oder langfristig in di e Krankheit flüchten, vielmehr sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen durch fachkompetente Anwälte und die Beratung und Unterstützung von Frauenvertretungen, Betriebs-/Personalräten und Gewerkschaften zu suchen.
Kurzum: raus aus der Mobbingopferrolle!!! Tipp: Führen Sie ein “Mobbingtagebuch”, in welchem Sie alle Vorfälle nach Ort, Datum, Zeit und Inhalt der Mobbingatacke genau bezeichnen. Nur so können Sie im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung die gegen Sie gerichteten Angriffe glaubhaft machen! Arbeitgeber und Führungskräfte: sollten Beschwerden von Betroffenen ernst nehmen, Beweise erheben, indem sie z.B.
- Betroffene und Zeugen anhören, Mobbingbeauftragte benennen, ggfs.
- Eine außerbetriebliche Schlichtungsstelle einschalten oder eine anonyme Beschwerdestelle einrichten, Führungskräfte und Mitarbeiter schulen, kurzum: aktiv und konsequent geeignete Maßnahmen gegen die Entstehung und für Bekämpfung von Mobbing ergreifen.
In der gesamten Rechtsprechung ist zunehmend die Tendenz erkennbar, dass Mobbing und mobbingähnliche Verhaltensweisen auch im Arbeitsleben als nicht mehr rechtlich akzeptabel bewertet werden mit der Folge, dass Betroffene mehr als je zuvor ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können.
Kann ich kündigen wenn ich gemobbt werde?
9. Fazit –
- Mobbing ist das Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
- Wann Mobbing vorliegt, bestimmt sich nach dem Einzelfall, der Intensität und dem Kontext des Geschehens.
- Arbeitgeber und der Betriebsrat müssen gegen Mobbing am Arbeitsplatz einschreiten.
- Der Arbeitgeber darf den Mobbenden grundsätzlich abmahnen und ggf. (fristlos) kündigen. Ob der Betroffene dann mit einer Abfindung rechnen darf, hängt vom Einzelfall ab.
- Von Mobbing betroffene Arbeitnehmer sollten die Mobbinghandlungen genau dokumentieren, um die Beweisführung vor Gericht zu erleichtern.
- In besonders schweren Fällen kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen. Die Agentur für Arbeit verhängt dann grundsätzlich keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I.
- Mobbende Kollegen, der Arbeitgeber sowie der Betriebsrat müssen ggf. Schadensersatz zahlen.
Wie reagiert man auf Mobber?
Sprechen Sie Mobbing offen an – Benennen Sie das Verhalten, das Sie verletzt, und zwar so, wie Sie es wahrnehmen. Wenn Sie es aus Ihrer Sicht darstellen und von sich und Ihren Gefühlen sprechen, ist dies kein Affront, der der Angreifer zu einem Gegenangriff herausfordern könnte.
Wenn Sie dagegen beispielsweise sagen: “Dieses Verhalten ist richtig mies”, bewerten Sie damit das Verhalten des anderen, worauf er empfindlich reagieren könnte – besonders, wenn es ein Vorgesetzter ist. Sagen Sie also stattdessen: “Ich fühle mich durch diesen Spruch herabgesetzt. Ich bitte Sie, das bleiben zu lassen.” Diese Bemerkung können Sie immer einsetzen, wenn eine entsprechende Situation auftaucht.
Sagen Sie das solange, bis es Wirkung zeigt.
Wie sage ich meinem Chef dass ich gemobbt werde?
So wehren Sie sich richtig Interview: «Am häufigsten mobben schwache Chefs» Beobachter-Expertin Irmtraud Bräunlich ist Spezialistin für und seit 35 Jahren beim Beobachter. Im Interview gibt die Autorin von mehreren Büchern zum Thema Arbeit darüber Auskunft, wie es zu Mobbing kommt und wer bevorzugt zum Opfer wird.
Beobachter : Der Begriff Mobbing wird oft gebraucht. Wie definiert sich Mobbing eigentlich? Irmtraud Bräunlich : Bei Mobbing wird eine Einzelperson oder eine Gruppe über eine längere Zeit systematisch schikaniert, ausgegrenzt, übergangen, lächerlich gemacht. Dabei sind die einzelnen Handlungen oft nicht so schlimm.
Es sind die Häufung und die Kontinuität, die körperlich und psychisch krank machen. Beobachter : Wann ist der Verdacht auf Mobbing unbegründet? Bräunlich : Wenn es sich um einen einzelnen, einmaligen Konflikt zwischen gleich starken Kontrahenten handelt.
- Beobachter : Wer ist besonders gefährdet? Bräunlich : Grundsätzlich kann es jeden treffen.
- Besonders gefährdet ist aber, wer anders ist als die anderen.
- Zum Beispiel älter oder jünger, eine Frau unter Männern, homosexuell, behindert oder Ausländer.
- Aber auch wer seinen Job besonders gut macht, kann unter die Räder kommen, wenn er von einem Kollegen oder Vorgesetzten als Bedrohung wahrgenommen wird.
Mobbing ist übrigens viel verbreiteter in Ländern, wo das Arbeitsrecht einen deutlich besseren Kündigungsschutz vorsieht. Wenn man einem unerwünschten Mitarbeiter nicht kündigen kann, versucht man, ihn auf andere Weise loszuwerden. Bei uns sind deshalb auch Schwangere potenzielle Opfer.
Beobachter : Und die häufigsten Mobber sind Bräunlich : schwache Chefs – zum Beispiel neue Vorgesetzte, die sich von kompetenten alten Hasen bedroht fühlen. Weil es keinen objektiven Grund für eine Entlassung gibt, fangen sie an, den Mitarbeiter rauszuekeln – in der Hoffnung, dass dieser irgendwann genug hat und selber kündigt.
Beobachter : Wenn ich das Gefühl habe, ich würde gemobbt: Wie gehe ich damit um? Bräunlich : Wichtig ist, dass man sich zu Hause mal hinsetzt und versucht, Fakten von Empfindungen zu trennen. Der Fakt: «Meier hat mich heute nicht gegrüsst.» Meine Empfindung: «Der hat was gegen mich.» Aber vielleicht war Meier einfach nur verkatert oder mit seinen Gedanken bei seinem kranken Kind.
Checklisten an, mit denen man das Erlebte einordnen kann. Beobachter : Wie gehe ich am besten vor, wenn ich tatsächlich gemobbt werde?
Bräunlich : Als Erstes sollte man versuchen, sich mit dem «Angreifer» auszusprechen, am besten mit Ich-Botschaften. Also mit Formulierungen wie «Ich empfinde, dass» und ohne dem Gegenüber Vorwürfe zu machen. Falls sich der Konflikt nicht beilegen lässt, wendet man sich an die nächsthöhere Vorgesetzte, den Personalverantwortlichen oder jemanden ausserhalb der Firma.
- Man kann dabei den Chef ruhig an die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht erinnern und ihn auffordern einzugreifen.
- Hilfreich sind auch Gedächtnisprotokolle und Belege für unfaire Machenschaften.
- Beobachter : Worauf sollte ein Chef achten, wenn er Mobbing keine Chance geben will? Bräunlich : Er sollte gute und offene Kommunikation fördern.
Wichtig sind auch klare Aufgaben- und Kompetenzverteilungen. Besondere Achtsamkeit ist gefordert bei Veränderungen in der Firma, also Fusionen oder Restrukturierungen. Durch Unsicherheit oder auch durch mangelnde Strukturen entsteht ein Machtvakuum, das manche Alphatiere gern ausnutzen.
Beobachter : Und wie merken Chefs, dass in ihrem Betrieb gemobbt wird? Bräunlich : Wenn eine Abteilung überdurchschnittlich viele Wechsel oder Krankmeldungen zu verzeichnen hat, ist das ein schlechtes Zeichen. Austrittsgespräche sind da sehr hilfreich, denn wer geht, kann ehrlich sein. Er muss ja keine Konsequenzen mehr fürchten.
Auch wenn ein bislang zuverlässiger Mitarbeiter stark in der Leistung nachlässt, kann Mobbing dahinterstecken. Zum Beispiel, weil er durch das Mobbing schon so sehr leidet. Oder weil der Mobber sich bemüht, ihn in Misskredit zu bringen. Beobachter : Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da? Wird bei uns eher viel oder eher wenig gemobbt? Bräunlich : Das ist schwer zu beurteilen.
- Aber interessanterweise gibt es so etwas wie einen Röstigraben: Bei meinen Studien ist mir aufgefallen, dass gefühlte 80 Prozent der Gerichtsfälle zum Thema Mobbing aus der Westschweiz stammen.
- Auch in Umfragen klagen mehr Romands über Mobbing als Deutschschweizer.
- Man scheint dort sensibler zu sein für dieses Thema, und Betroffene wehren sich offensichtlich häufiger.
Es wäre interessant, das mal näher zu untersuchen. : So wehren Sie sich richtig
Wie sage ich meinem Chef Dass ich mich ungerecht behandelt fühle?
Betreiben Sie zunächst Ursachenforschung – Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie versuchen herauszufinden, warum Ihr Chef eine Antipathie gegen Sie hegt oder seinen Ärger an Ihnen auslässt. Gab es schon immer Spannungen zwischen Ihnen beiden oder können Sie sich an eine bestimmte Situation erinnern, die der Auslöser gewesen sein könnte? Nennt Ihr Chef konkrete Beispiele, wenn er Kritik an Ihnen, Ihrer Arbeit oder Ihrer Person ausübt? Tut er das vor anderen Mitarbeitern oder nutzt er ein Vier-Augen-Gespräch um sich zu erklären? Wenn Ihr Vorgesetzter Sie tatsächlich vor Kollegen oder sogar Kunden schlecht behandelt, so ist das zwar einerseits besonders verletzend und unprofessionell.
- Andererseits haben Sie Zeugen und können beweisen, wann und wie oft es zu Konflikten kam.
- Grundsätzlich ist es aber ratsam, dass Sie zunächst alleine um ein klärendes Gespräch bitten.
- Onfrontieren Sie Ihren Vorsetzen ohne Umschweife mit Ihren Gefühlen und stellen Sie klar, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Halten Sie sich aber mit Vorwürfen zurück und fragen Sie stattdessen, was Sie sich in seinen Zuschulden haben kommen lassen. So verläuft das Gespräch hoffentlich konstruktiv und Sie vermeiden eine weitere Eskalation.
Wann kann ich die Arbeit verweigern?
4. Fazit – • Eine Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten willentlich nicht nachkommt. • Eine Arbeitsverweigerung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, so zum Beispiel wegen einer unzumutbaren Weisung des Arbeitgebers, eines Streiks oder bei einem erheblichen Lohnrückstand.
• Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung muss in vielen Fällen zunächst abgemahnt werden. • Nach erfolgter Abmahnung kann der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit Frist ordentlich gekündigt werden. • In besonders schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers möglich.
• Der Arbeitnehmer trägt das Risiko einer Fehleinschätzung darüber, ob er zur Arbeitsverweigerung berechtigt ist. Irrt er sich und stellt sich die Arbeitsverweigerung als unberechtigt heraus, drohen ihm Abmahnung oder Kündigung.
Was muss man sich auf der Arbeit alles gefallen lassen?
Wo Menschen zusammen arbeiten, gibt es Meinungsverschiedenheiten – das ist normal und kommt in den besten Unternehmen vor. Doch was, wenn der oder die Vorgesetzte dabei laut wird, sich im Ton vergreift und mich beleidigt: Muss ich mir das gefallen lassen? Und was kann ich dagegen tun? DGB/Romolo Tavani/123rf.com „Sie unfähiger Idiot!”, „Du Trottel”: Solche und ähnliche Beschimpfungen muss sich niemand gefallen lassen, auch von seinem Chef oder seiner Chefin nicht. Auch im Unternehmen müssen sich die Menschen an Recht und Gesetz halten – und persönliche Beleidigungen sind ein Straftatbestand (§185 StGB ).
Der Arbeitgeber hat gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sogar eine besondere Fürsorgepflicht, Das heißt: Er muss die Beschäftigten nicht nur entsprechend Recht und Gesetz behandeln, sondern auch auf ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen und sie vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen.
Das gilt auch für psychische Belastungen, die zum Beispiel durch Schikanen entstehen. Wenn Vorgesetzte sich schikanös verhalten, ist der Arbeitgeber dafür grundsätzlich verantwortlich – und sollte dafür sorgen, dass sie sich nicht wiederholt im Ton vergreifen.
- Die besondere Fürsorgepflicht schlägt sich auch in den Pflichten des Arbeitgebers nach dem Betriebsverfassungsgesetz nieder.
- Der Arbeitgeber hat, genauso wie der Betriebsrat, „darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden” (§75 BetrVG ).
Tut er das nicht, kann sich der oder die Betroffene beim Betriebs- oder Personalrat beschweren. Auch das ist gesetzlich geregelt: „Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt” (§ 84 BetrVG ). DGB/Asnida Marwani/123rf.com
Was darf der Chef was nicht?
Muss ich private Dinge berichten? – Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps – dieses Sprichwort kennt man vielleicht in ein einem etwas anderen Zusammenhang. Das heißt aber nicht, dass es deshalb nicht stimmt. Ihr Chef darf nicht von Ihnen fordern, private Dinge zu berichten, die Sie nicht von sich aus erzählen würden.
Wie lange muss man gemobbt werden?
Die feindseligen Handlungen werden über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen. Hier gibt es keine klare zeitliche Grenze, doch dürfte ein Zeitraum von 2 bis 3 Wochen jedenfalls zu kurz sein.
Was passiert mit der Psyche wenn man gemobbt wird?
Welche Folgen hat Mobbing für die Opfer? – Die Folgen von Mobbing können schwerwiegend sein. Neben Kränkung und reduzierter Leistungsfähigkeit leiden Mobbingopfer zumeist unter ausgeprägten körperlichen und seelischen Beschwerden:
SchlafstörungenKonzentrationsstörungenNervositätDepressionenErschöpfungszuständeAngstreaktionenKopfschmerzenMagen-Darm-StörungenSelbstwertkrisenTinnitusSuizidalität (Selbstmordgefährdung)AlbträumeErhöhte MedikamenteneinnahmeErhöhter Alkoholkonsum
Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz zeigen darüber hinaus:
Dienst nach VorschriftMisstrauen & OhnmachtsgefühleInnere KündigungStark reduzierte Leistungsfähigkeit
Opfer von Mobbing in der Schule reagieren mit:
Ablehnendem SchulverhaltenMassiven Trennungsängsten, da sie ihre beschützende familiäre Umgebung nicht verlassen möchten
Ist man selbst schuld wenn man gemobbt wird?
Schwedische Studie: Mobbing-Opfer selber Schuld? (15.11.2010) Schwedische Wissenschaftler haben in einer umfassenden Untersuchung herausgefunden, dass Mobbing-Opfer an entsprechenden Vorfällen häufig selber eine Mitschuld tragen. So zumindest die Einschätzung ihrer Altersgenossen.
Knapp 70 Prozent sehen die Schuld beim Täter Im Rahmen ihrer Studie haben die Forscher der Universität Linköping 176 Gymnasiasten im Alter zwischen 15 und 16 Jahren nach den Mobbing-Vorfällen in ihrem persönlichen Umfeld befragt und die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins „Child & Youth Care Forum” veröffentlicht.
Demnach sehen 69 Prozent der Befragten die Hauptschuld des Mobbings eindeutig beim Verursacher und benannten charakterlichen Schwächen wie Unsicherheit, mangelndes Selbstbewusstsein oder ein ausgeprägtes Geltungs- und Machtbedürfnis als Triebfeder seines Handelns.
Wobei mehr Mädchen als Jungen die charakterlichen Schwächen als Ursache des Mobbings bewerteten.42 Prozent gegen Mobbing-Opfern eine Mitschuld Auffällig war in den Augen der Wissenschaftler, dass 42 Prozent der befragten Jugendlichen den Opfern eine Mitschuld an den Vorfällen gaben, wobei als Begründung am häufigsten persönliche Wesenszüge genannt wurden.
So gaben relativ viele Jugendliche an, die Mobbing-Opfer seien „anders” oder „komisch” und hätten ein von der Norm abweichendes Verhalten an den Tag gelegt. Dabei tendieren Jungen eher dazu den Opfern eine Mitschuld zu geben, wohingegen Mädchen eher den Verursacher als eindeutig Schuldigen benennen.
Das Mobbing durch dominante Gruppen bzw. Cliquen spielte im Rahmen der Untersuchungsergebnisse nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich 21 Prozent der Befragten gaben an, dass Mobbing von einer in der Klasse dominanten Clique ausgehe. Auch die allgemeine Schulsituation ist demnach zu vernachlässigen, da sie nur von sieben Prozent der Jugendlichen für eventuelle Mobbing-Attacken verantwortlich gemacht wird.
So wehren Sie sich effektiv gegen Mobbing – 7 Tipps gegen Ausgrenzung, Schikane und Intrigen!
Zudem sahen kaum Jugendliche die Ursachen des Mobbings in der Gesellschaft oder der menschlichen Natur begründet. „Es wird ganz deutlich, dass Teenager die Ursachen für Mobbing eher im persönlichen Bereich sehen: Verantwortlich ist der Mobber oder das Opfer selbst, nicht die Clique, die Schule oder die Gesellschaft”, erklärten die Wissenschaftler im aktuellen „Child & Youth Care Forum”-Artikel.
Das bewusste und ständig wiederholte bzw. regelmäßige Schikanieren, Quälen und seelische Verletzen ist für die Betroffenen Schüler eine enorme Belastung. Auch wenn die jetzige Studie nahelegt, dass sie zumindest teilweise selber für die Anfeindungen verantwortlich seien sollen, so sind Lehrkräfte und Pädagogen dennoch dringend aufgefordert, den mobbenden Mitschülern Einhalt zu gebieten.
Denn die schlechte Grundstimmung, die hier aufgebaut wird, belastet nicht nur das Lernverhalten der Kindern, sondern die Betroffenen leiden oft ein Leben lang an den Folgen der massiven Anfeindungen. Das die Mobbing-Attacken oft durch ein von der Norm abweichendes Verhalten bedingt werden, kann uns eigentlich nur eins lehren: die Toleranz unter den Schülern ist noch erheblich ausbaufähig.
Wer hilft mir wenn ich gemobbt werde?
Das erwartet Sie hier Wann fängt Mobbing an, wie erkenne ich diese Form von Gewalt und was kann ich als Betroffener oder Zeuge tun? Das Wichtigste in Kürze
- Wer Opfer von Mobbing wird, sollte sich an eine Vertrauensperson wenden und die Vorfälle ggf. dokumentieren.
- Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann Beschwerde eingereicht oder vor dem Arbeitsgericht geklagt werden.
- Eltern und Lehrer sollten aufmerksam bleiben, falls Kinder in der Schule gemobbt werden.
- Gegen Mobbing kann rechtlich vorgegangen werden. Finanzielle Unterstützung bietet eine Rechtsschutzversicherung.
Direkt zum Inhalt
- Was tun bei Mobbing?
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Mobbing in der Schule
- Wann beginnt Mobbing?
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Wer Opfer von Mobbing wird, sollte sich an eine Vertrauensperson wenden und die Vorfälle ggf. dokumentieren.
- Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann Beschwerde eingereicht oder vor dem Arbeitsgericht geklagt werden.
- Eltern und Lehrer sollten aufmerksam bleiben, falls Kinder in der Schule gemobbt werden.
- Gegen Mobbing kann rechtlich vorgegangen werden. Finanzielle Unterstützung bietet eine Rechtsschutzversicherung.
- Wer Mobbingattacken gegenüber anderen sieht, sollte umgehend einschreiten und sich für das Opfer stark machen.
- Wer selbst gemobbt wird, sollte versuchen sich an eine Vertrauensperson zu wenden. Dies kann im Arbeitsumfeld der Betriebsrat oder bei Schülern der Schulpsychologe oder die Schulsozialarbeiterin sein. Aber auch Freunde können erste Ansprechpartner sein.
- Zudem ist es wichtig, sich Unterstützung am Mobbingort zu suchen. Leider ist dies nicht immer möglich.
- Für ein rechtliches Vorgehen gegen Mobbingattacken sollten die Vorfälle mit Datum und Ort im Detail dokumentiert werden. Dies kann schriftlich geschehen oder man filmt die Attacke mit Unterstützung einer vertrauten Person. Diese Maßnahmen dienen dazu, dass Mobbing zu beweisen und den Täter zur Verantwortung zu ziehen.
- Wer eine Privatrechtsschutzversicherung oder eine Arbeitsrechtsschutzversicherung (für Mobbing am Arbeitsplatz) hat, kann sich hier rechtliche und finanzielle Unterstützung holen.
Wie sage ich meinem Chef dass ich gemobbt werde?
So wehren Sie sich richtig Interview: «Am häufigsten mobben schwache Chefs» Beobachter-Expertin Irmtraud Bräunlich ist Spezialistin für und seit 35 Jahren beim Beobachter. Im Interview gibt die Autorin von mehreren Büchern zum Thema Arbeit darüber Auskunft, wie es zu Mobbing kommt und wer bevorzugt zum Opfer wird.
- Beobachter : Der Begriff Mobbing wird oft gebraucht.
- Wie definiert sich Mobbing eigentlich? Irmtraud Bräunlich : Bei Mobbing wird eine Einzelperson oder eine Gruppe über eine längere Zeit systematisch schikaniert, ausgegrenzt, übergangen, lächerlich gemacht.
- Dabei sind die einzelnen Handlungen oft nicht so schlimm.
Es sind die Häufung und die Kontinuität, die körperlich und psychisch krank machen. Beobachter : Wann ist der Verdacht auf Mobbing unbegründet? Bräunlich : Wenn es sich um einen einzelnen, einmaligen Konflikt zwischen gleich starken Kontrahenten handelt.
- Beobachter : Wer ist besonders gefährdet? Bräunlich : Grundsätzlich kann es jeden treffen.
- Besonders gefährdet ist aber, wer anders ist als die anderen.
- Zum Beispiel älter oder jünger, eine Frau unter Männern, homosexuell, behindert oder Ausländer.
- Aber auch wer seinen Job besonders gut macht, kann unter die Räder kommen, wenn er von einem Kollegen oder Vorgesetzten als Bedrohung wahrgenommen wird.
Mobbing ist übrigens viel verbreiteter in Ländern, wo das Arbeitsrecht einen deutlich besseren Kündigungsschutz vorsieht. Wenn man einem unerwünschten Mitarbeiter nicht kündigen kann, versucht man, ihn auf andere Weise loszuwerden. Bei uns sind deshalb auch Schwangere potenzielle Opfer.
Beobachter : Und die häufigsten Mobber sind Bräunlich : schwache Chefs – zum Beispiel neue Vorgesetzte, die sich von kompetenten alten Hasen bedroht fühlen. Weil es keinen objektiven Grund für eine Entlassung gibt, fangen sie an, den Mitarbeiter rauszuekeln – in der Hoffnung, dass dieser irgendwann genug hat und selber kündigt.
Beobachter : Wenn ich das Gefühl habe, ich würde gemobbt: Wie gehe ich damit um? Bräunlich : Wichtig ist, dass man sich zu Hause mal hinsetzt und versucht, Fakten von Empfindungen zu trennen. Der Fakt: «Meier hat mich heute nicht gegrüsst.» Meine Empfindung: «Der hat was gegen mich.» Aber vielleicht war Meier einfach nur verkatert oder mit seinen Gedanken bei seinem kranken Kind.
Checklisten an, mit denen man das Erlebte einordnen kann. Beobachter : Wie gehe ich am besten vor, wenn ich tatsächlich gemobbt werde?
Bräunlich : Als Erstes sollte man versuchen, sich mit dem «Angreifer» auszusprechen, am besten mit Ich-Botschaften. Also mit Formulierungen wie «Ich empfinde, dass» und ohne dem Gegenüber Vorwürfe zu machen. Falls sich der Konflikt nicht beilegen lässt, wendet man sich an die nächsthöhere Vorgesetzte, den Personalverantwortlichen oder jemanden ausserhalb der Firma.
Man kann dabei den Chef ruhig an die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht erinnern und ihn auffordern einzugreifen. Hilfreich sind auch Gedächtnisprotokolle und Belege für unfaire Machenschaften. Beobachter : Worauf sollte ein Chef achten, wenn er Mobbing keine Chance geben will? Bräunlich : Er sollte gute und offene Kommunikation fördern.
Wichtig sind auch klare Aufgaben- und Kompetenzverteilungen. Besondere Achtsamkeit ist gefordert bei Veränderungen in der Firma, also Fusionen oder Restrukturierungen. Durch Unsicherheit oder auch durch mangelnde Strukturen entsteht ein Machtvakuum, das manche Alphatiere gern ausnutzen.
- Beobachter : Und wie merken Chefs, dass in ihrem Betrieb gemobbt wird? Bräunlich : Wenn eine Abteilung überdurchschnittlich viele Wechsel oder Krankmeldungen zu verzeichnen hat, ist das ein schlechtes Zeichen.
- Austrittsgespräche sind da sehr hilfreich, denn wer geht, kann ehrlich sein.
- Er muss ja keine Konsequenzen mehr fürchten.
Auch wenn ein bislang zuverlässiger Mitarbeiter stark in der Leistung nachlässt, kann Mobbing dahinterstecken. Zum Beispiel, weil er durch das Mobbing schon so sehr leidet. Oder weil der Mobber sich bemüht, ihn in Misskredit zu bringen. Beobachter : Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da? Wird bei uns eher viel oder eher wenig gemobbt? Bräunlich : Das ist schwer zu beurteilen.
Aber interessanterweise gibt es so etwas wie einen Röstigraben: Bei meinen Studien ist mir aufgefallen, dass gefühlte 80 Prozent der Gerichtsfälle zum Thema Mobbing aus der Westschweiz stammen. Auch in Umfragen klagen mehr Romands über Mobbing als Deutschschweizer. Man scheint dort sensibler zu sein für dieses Thema, und Betroffene wehren sich offensichtlich häufiger.
Es wäre interessant, das mal näher zu untersuchen. : So wehren Sie sich richtig
Warum wird man auf der Arbeit gemobbt?
Ursachen: Wie und wieso entsteht Mobbing? – Mobbing entsteht dort, wo Menschen auf engstem Raum – wie zum Beispiel im Büro – eine Zwangsgemeinschaft bilden. Dort kann es dann zu Rivalitäten, aber auch offenen Feindschaften kommen. Anstatt gemeinsam an Zielen und Erfolgen zu arbeiten, begegnen sich die Arbeitnehmer mit Konkurrenzdenken, Anfeindungen oder Ausgrenzung.
- Eine häufige Ursache für Mobbing ist auch ein geringes Selbstwertgefühl,
- Indem jemand anders schlecht gemacht wird, versuchen Mobber sich selbst höher zu stellen und das eigene Ego zu stärken.
- So soll über eigene Fehler und Unzulänglichkeiten hinweggekommen werden.
- Bemerkenswert daran: Laut Forschung ist Mobbing vor allem ein Gruppenphänomen, weniger die Folge eines Einzeltäters.
Manche sprechen dabei auch von einem „Mobbing System” – aus Täter und Opfer, aber auch Mitläufern, Zuschauern und Wegschauern. Opfer von Mobbing können sich die Ursachen oft gar nicht erklären. Dies kann an einer falschen Einschätzung des eigenen Verhaltens liegen, viel häufiger ist der Grund jedoch simpel: Mobbing-Opfer geraten vollkommen unverschuldet in die missliche Lage.
Die Kollegen sind neidisch auf Ihre Leistungen Ihre Kollegen empfinden puren Neid auf Ihre guten Leistungen und die Erfolge, die Sie verbuchen konnten. Gehaltserhöhungen oder Beförderungen können dies noch verstärken. Das kann erneut am Selbstwertgefühl einiger Kollegen kratzen, die aus Neid zum Mobbing greifen. Sie haben ein gutes Verhältnis zum Chef Ihr Chef mag Sie und das merken auch Ihre Kollegen. Vielleicht sind Sie und Ihr Chef auf einer Wellenlänge, sehen Dinge und Entscheidungen ähnlich oder arbeiten sehr ähnlich. Insgeheim sind Sie als Liebling des Chefs abgestempelt und ausgegrenzt. Man distanziert sich von Ihnen, weil man fürchtet, Sie könnten vertrauliche Informationen an den Chef weitergeben. Sie leben in anderen Lebensumständen Ihre Kollegen distanzieren sich von Ihnen, weil Sie den Eindruck haben, nichts mit Ihnen gemeinsam zu haben. Beispielsweise sind Sie die einzige verheiratete Frau mit Kindern. All Ihre Kolleginnen sind noch Singles und gehen Freitagabend gerne feiern, während Sie freitags früh das Büro verlassen, um noch Zeit mit Ihren Kindern zu verbringen.
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