Kurz & knapp: Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit – Kann man gekündigt werden, wenn man nicht zur Arbeit kommt? Wenn Sie an einem oder sogar an mehreren Tagen einfach so nicht auf der Arbeit auftauchen, ohne Bescheid zu geben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen.
- Ändern Sie Ihr Verhalten auch danach nicht, kann Ihnen sogar eine Kündigung drohen.
- Ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn ich nicht zur Arbeit gehe? Wenn Sie wiederholt der Arbeit fernbleiben und Ihr Fehlverhalten nicht einsehen wollen, kann dies unter Umständen tatsächlich eine fristlose Kündigung begründen.
Wurden Sie im Vorfeld bereits abgemahnt und Ihr Arbeitgeber sieht es als unzumutbar an, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist fortzuführen, kann er Ihnen fristlos kündigen. Ob diese Entlassung zulässig ist, kann in der Regel nur im Zuge einer Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht abschließend geklärt werden.
Was passiert wenn man sich weigert zu arbeiten?
4. Fazit – • Eine Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten willentlich nicht nachkommt. • Eine Arbeitsverweigerung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, so zum Beispiel wegen einer unzumutbaren Weisung des Arbeitgebers, eines Streiks oder bei einem erheblichen Lohnrückstand.
- Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung muss in vielen Fällen zunächst abgemahnt werden.
- Nach erfolgter Abmahnung kann der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit Frist ordentlich gekündigt werden.
- In besonders schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers möglich.
• Der Arbeitnehmer trägt das Risiko einer Fehleinschätzung darüber, ob er zur Arbeitsverweigerung berechtigt ist. Irrt er sich und stellt sich die Arbeitsverweigerung als unberechtigt heraus, drohen ihm Abmahnung oder Kündigung.
Wie lange darf man unentschuldigt fehlen?
Krankmeldung beim Arbeitgeber: So melden Sie sich korrekt krank Arbeitsunfähig. Fieber, Schnupfen, was auch immer – Kranke können nicht arbeiten und sollten ihren Arbeitgeber zügig darüber informieren. © Getty Images / Contributor Sich richtig krankzumelden ist rechtlich wichtig.
- Wer krank aufwacht, sollte sich gleich beim Arbeitgeber abmelden.
- Telefonische Krankschreibungen sind weiter möglich.
- Eine Grippe hat mich erwischt.
- Wie melde ich mich richtig krank? Geben Sie bei der Arbeit so früh wie möglich Bescheid, am besten noch vor Arbeitszeitbeginn und Arztbesuch.
- Ontaktieren Sie die richtige Stelle, in der Regel Ihren Chef oder die Personalabteilung.
Das geht am einfachsten telefonisch. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Krankmeldung ankommt. Verlassen Sie sich besser nicht darauf, dass Ihr Büronachbar die Krankmeldung weitergibt. Tut dieser das nicht, sind Sie nicht ordnungsgemäß krank gemeldet.
- Eine Abmahnung droht.
- Was muss meine Krankmeldung beinhalten? In Ihrer Krankmeldung müssen Sie mitteilen, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen, bei der Arbeit zu erscheinen und Ihre Aufgaben erfüllen zu können.
- Woran Sie erkrankt sind, geht Ihren Chef grundsätzlich nichts an.
Auch in den Daten zur ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbestätigung für den Arbeitgeber stehen keine Diagnose. Geben Sie die ungefähre Dauer Ihrer Abwesenheit an, damit Ihr Chef Ihren Ausfall besser ersetzen kann. Kann ich mich bei meinem Arbeitgeber auch per E-Mail krankmelden? Es ist nicht vorgeschrieben, auf welche Art und Weise Sie sich am ersten Krankheitstag krank melden müssen.
Hauptsache die Krankmeldung erfolgt unverzüglich und erreicht den Arbeitgeber auch wirklich. Grundsätzlich können Sie auch eine E-Mail, SMS oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst wie Whatsapp schreiben. Dann sollten Sie allerdings eine Antwort fordern, um sicherzugehen, dass die Nachricht mit Ihrer Krankmeldung wirklich angekommen ist.
Der sicherste Weg ist der Griff zum Telefon. Wie lange darf ich ohne Attest zu Hause bleiben? Das regelt Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach dürfen Sie ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben.
Sind Sie länger krank, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Manchmal ist es nicht ganz einfach, richtig einzuschätzen, ab welchem Krankheitstag genau eine Krankschreibung nötig ist. Arbeiten Sie etwa montags bis freitags und erkranken an einem Dienstag, dann ist Donnerstag der dritte Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Am Freitag muss ein ärztliches Attest vorliegen. Werden Sie am Donnerstag krank, gilt der Samstag als dritter Krankheitstag. Spätestens am darauffolgenden Montag, dem nächsten für Sie üblichen Arbeitstag, müssen Sie zum Arzt und sich krankschreiben lassen.
- Achtung: Ihr Chef kann auch vorzeitig eine ärztliche Bestätigung fordern – sogar ohne Begründung.
- Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 5 AZR 886/11).
- Was bedeutet „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” (eAU)? Früher erhielten Patienten eine AU-Bescheinigung in dreifacher Ausführung: Ein Exemplar für den Arbeitgeber, eins für die Krankenkasse und eins für die eigenen Unterlagen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf Papier ist mit Jahresbeginn 2023 entfallen. Es gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Arzt oder Ärztin übermitteln der jeweiligen Krankenkasse auf elektronischem Weg die Arbeitsunfähigkeit mit den erforderlichen Daten.
- Das erfolgt normalerweise noch am gleichen Tag, an dem der Arztbesuch stattgefunden hat.
- Arbeitgeber auf der anderen Seite fordern bei der Krankenkasse die Informationen zur Arbeitsunfähigkeit ihrer erkrankten Beschäftigten ebenfalls elektronisch an.
- Dazu gehören Name der erkrankten Person, Dauer und Datum der ärztlichen Feststellung, die Kennzeichnung, ob Erst- oder Folgemeldung, und die Angabe, ob gegebenenfalls ein Unfall vorliegt.
Wichtig: Diagnosen werden nach wie vor nicht übermittelt. Sie erhalten von Ihrer Arztpraxis nur für Ihre Unterlagen eine AU-Papierbescheinigung. Auf Wunsch wird Ihnen auch ein unterschriebener Ausdruck für Ihren Arbeitgeber ausgestellt. Wichtig: Sie müssen Ihren Arbeitgeber wie bisher auch telefonisch oder per Mail informieren, dass Sie krank sind.
- Werden Sie krank geschrieben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich den Beginn der Krankschreibung mitteilen und auch, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.
- Mit diesen Daten fragt der Arbeitgeber aktiv bei der Krankenkasse ab, für welchen Zeitraum Sie laut Arzt arbeitsunfähig sind.
Da eine Rückmeldung der Krankenkasse erst einige Tage nach der Abfrage Ihrer Firma kommt, müssen Sie gleich bei der Krankmeldung mitteilen, für wie lange Sie krankgeschrieben sind. Sonst weiß der Arbeitgeber erst nach einigen Tagen, wann Sie wieder zur Arbeit kommen.
Nicht beteiligt am neuen elektronischen eAU-Verfahren sind bisher Privatärzte, Reha-Einrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten. Krankenhäuser nehmen aber teil. Gilt die elektronische Krankschreibung für alle? Nein, die neue digitale Krankschreibung betrifft bisher nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sind Sie privat krankenversichert, bleibt für Sie vorerst alles beim Alten – dann sollten Sie bei längerer Erkrankung umgehend eine Krankschreibung an Ihren Arbeitgeber schicken. Ist eine Krankschreibung auch telefonisch möglich? Ja, ist sie. Nach Ausbruch der Corona-Pandemie wurde eine Ausnahmeregelung erlassen: Ärztinnen und Ärzte dürfen bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch nach einem Telefonat ausstellen.
- Diese Sonderregelung lief zunächst aus, wurde aber zweimal verlängert, nun vorerst bis zum 31.
- März 2023.
- Patientinnen und Patienten können so nach einem Telefonat bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
- Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist nach einem weiteren Telefonat möglich.
Die Praxen verschicken eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung per Post an die Kranken und melden die Erkrankung elektronisch der zuständigen Krankenkasse. Arbeitgeber können die Daten dort abrufen. Muss ich bei der Arbeit sagen, woran ich erkrankt bin? Nein, solche Informationen sind privat.
Auch der Arzt vermerkt die Diagnose nicht auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Durchschlag der Krankmeldung. Sie steht nur auf den Ausfertigungen für die Krankenkasse und für Sie. Wer zahlt im Krankheitsfall mein Gehalt weiter und wie lange? Sechs Wochen lang zahlt Ihr Arbeitgeber Gehalt weiter.
Das ist die sogenannte „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall”. Sind Sie länger krank, bekommen Sie anschließend von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 90 Prozent Ihres täglichen Nettoentgelts inklusive Sonderzahlungen. Allerdings gibt es Krankengeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4 987,50 Euro monatlich (2023).
- Maximal gibt es also 116,38 Euro pro Tag oder 3 491,25 Euro pro Monat.
- Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Krankengeld ().
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt übermittelt Ihrer Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeitsbestätigung seit 2023 elektronisch.
- Das gilt auch für Folgebescheinigungen.
- So kann die Kasse nachvollziehen, seit wann Sie krank sind und die Zahlung von Krankengeld in die Wege leiten.
Bevor die elektronische Übermittlung eingeführt wurde, musste die für die Zahlung von Krankengeld entscheidende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse innerhalb einer Woche vorliegen. Die Bescheinigung nur abzuschicken, reichte nicht aus.
Sie musste auch rechtzeitig bei der Krankenkasse ankommen. Ging sie verloren oder verzögerte sich die Zustellung, war das das Problem des oder der Erkrankten und die Krankenkasse zahlte kein Krankengeld, bis die Bescheinigung vorlag. Bundessozialgericht, Aktenzeichen: B 3 KR 23/17 R Tipp: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Erwerbstätige vor den finanziellen Folgen schützen, wenn sie nach Krankheit oder Unfall nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können (zum ).
Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten, wenn ich mich gut fühle? Ja, denn eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Der Arzt nennt auf der Bescheinigung lediglich die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie sich früher wieder fit fühlen, dürfen Sie arbeiten gehen.
Dann sollten Sie Ihrem Chef aber lieber die ärztliche Diagnose mitteilen, damit er Risiken abschätzen kann. Er hat Ihnen und auch Ihren Kollegen gegenüber eine Sorgfaltspflicht: Wer krank zur Arbeit geht, riskiert, Kollegen anzustecken und sich selbst nicht genügend auszukurieren. Ist für Ihren Arbeitgeber klar erkennbar, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Leistung zu erbringen, sollte er Sie nach Hause schicken.
Sonst haftet er bei einem Schaden unter Umständen mit. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist dagegen grundsätzlich nicht gefährdet, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten. Eine „Gesundschreibung” gibt es nicht. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie einen Arzt beurteilen lassen, ob Sie wirklich wieder arbeitsfähig sind.
Wenn Sie gegen den Rat des Arztes wieder arbeiten gehen und dann einen Rückfall erleiden und länger als nötig ausfallen, kann das sogar ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen. Muss ich während meiner Krankheit zu Hause bleiben? Das kommt darauf an, woran Sie erkrankt sind. Sie müssen Tätigkeiten vermeiden, die Ihre Genesung behindern, dürfen aber alles tun, was dazu beiträgt.
Wer sich etwa die Hand gebrochen hat, kann vielleicht seinen Job nicht ausführen, aber dennoch spazieren, einkaufen und ins Kino gehen. Selbst ein Urlaub ist bei Krankheit möglich, wenn er die Genesung nicht beeinträchtigt. Ihren Arbeitgeber sollten Sie vorher informieren, um Missverständnissen vorzubeugen.
- Beziehen Sie bereits Krankengeld, muss die Krankenkasse den Urlaub zuvor genehmigen.
- Dazu ist sie verpflichtet, wenn aus medizinischen Gründen nichts gegen die Reise spricht.
- Je nach Erkrankung dürfen Sie sogar Sport treiben und an Wettkämpfen teilnehmen.
- Das Arbeitsgericht Stuttgart erklärte die Kündigung eines Mitarbeiters für unwirksam.
Der hatte nicht mal zwei Wochen nach einem Bruch des linken Schulterblatts an einem 53 Kilometer-Ultra-Langlauf teilgenommen. Zuvor hatte er allerdings den Arzt gefragt und der hatte grünes Licht gegeben. Arbeitsgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 9 Ca 475/06 Ich bin weiterhin krank, kann ich die Krankschreibung verlängern? Ja, die Folgebescheinigung muss spätestens an dem Werktag ausgestellt werden, der auf den letzten Tag der bisherigen AU-Bescheinigung folgt.
Um bei einer langwierigen Krankheit Krankengeld zu erhalten, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentieren können. Gehen Sie am besten am letzten Tag Ihrer Krankschreibung erneut zum Arzt. So sind Sie auf der sicheren Seite. Auch wenn Sie Krankengeld erhalten, ist es wichtig, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ärztlicherseits nahtlos bestätigt wird.
Sie erhalten sonst so lange kein Krankengeld, bis die Bestätigung übermittelt wird. Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist? Ja. Früher gehen oder der Arbeit bei Bezahlung fernbleiben dürfen Sie nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn unverschuldete und unvermeidbare persönliche Gründe Sie dazu zwingen.
- Dazu gehört auch die notwendige Betreuung eines kranken Kindes.
- Die elterliche Fürsorgepflicht hat Vorrang vor der Arbeitspflicht, jedoch nur, wenn Sie lediglich eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit” abwesend sind.
- Das sind in der Regel bis zu fünf Tage, wenn das zu betreuende Kind jünger als zwölf Jahre alt ist.
Die Vergütung nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Arbeits- oder Tarifvertrag jedoch auch ausschließen. Bekomme ich Gehalt, wenn ich mein krankes Kind betreue? Für ausfallenden Lohn springt die Krankenkasse mit ein. Seit dem 5. Januar 2021 kann jedes Elternteil diese Leistung bis zu 20 Tage im Jahr je Kind in Anspruch nehmen, Alleinerziehenden stehen 40 Tage je Kind zu, durch Corona gibt es aktuell noch mehr Kinderkrankentage.
Der in Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs V festgelegte Anspruch setzt bestimmte Umstände voraus: Eltern und Kind sind gesetzlich krankenversichert sind, das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet, und keine andere Person des Haushalts kann auf das Kind aufpassen. Privatversicherte sind ausgenommen.
Es gibt zwei Gründe für den Antrag auf Kinderkrankengeld. Fall 1: Das Kind muss daheim betreut werden, weil Kita oder Schule wegen Corona schließen oder die Kita das Betreuungsangebot einschränkt. Das gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten oder arbeiten könnten.
Die Eltern benötigen eine entsprechende Bescheinigung von Schul- oder Kitaleitung, die sie bei der Krankenkasse einreichen. Fall 2: Das Kind muss daheim gepflegt werden, weil es krank ist. Die Eltern benötigen eine Bestätigung vom Arzt, dass die Betreuung des Kindes notwendig ist. Das Attest sollte am ersten Krankheitstag ausgestellt sein.
Am gleichen Tag wird der Arbeitgeber über das Fehlen informiert. Das Attest bekommt die Krankenkasse, eine Kopie der Arbeitgeber. Diese muss ihm spätestens bis zu dem Arbeitstag, der auf den dritten Krankheitstag folgt, vorliegen. Die elektronische Krankschreibung funktioniert bei der Betreuung eines kranken Kindes noch nicht.
- Der Arbeitgeber schickt der Krankenkasse dann eine Verdienstbescheinigung.
- Diese überweist das Kinderkrankengeld.
- Ich war im Urlaub krank.
- Bekomme ich die Urlaubstage zurück? Ja, denn am Tag der ärztlichen Krankmeldung endet der Urlaub.
- Laut Paragraf 9 des Bundesurlaubsgesetzes werden Ihnen die freien Tage gutgeschrieben.
Sie dürfen sie aber nicht ohne Absprache an den Urlaub hängen. Muss ich meine Krankmeldung auch an die Krankenkasse schicken? Nein, das müssen Sie nicht mehr, denn Ihre Krankenkasse wird auf elektronischem Weg von Ihrer Arztpraxis informiert. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einer längeren Erkrankung krankschreiben lassen, denn wenn nach den ersten sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung endet, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
Sofort die Kasse über eine Krankschreibung zu informieren, war in der Vergangenheit für Versicherte gerade bei schweren Krankheiten wichtig, damit gleich nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld floss. Möglich war das oft per E-Mail oder über die Kassen-Homepage. Wer die Krankmeldung per Post schickte, sollte das per Einschreiben tun, denn dass der Arzt sie schickte, war nicht immer sicher.
Machte er oder sie es aber doch und benutzte dabei voradressierte Umschläge, die die Krankenkasse zur Verfügung stellte, ging ein Verlust auf dem Postweg zu Lasten der Kasse (Bundessozialgericht, Az. B 3 KR 6/18 R). Mit der digitalen Datenübermittlung dürften sich die meisten solcher Probleme in Luft auflösen.
- Wie beweise ich meine Arbeitsunfähigkeit? Bei gesetzlich Versicherten gilt die elektronische Krankschreibung als Beweis.
- Zusätzlich können Arztpraxen Arbeitnehmenden eine Papierbescheinigung ausstellen.
- Der Arbeitgeber braucht sie aber eigentlich nicht, denn die notwendigen Daten zur Krankschreibung kann er bei gesetzlich Versicherten bei der zuständigen Krankenkasse abrufen.
In der Vergangenheit reichte dafür in aller Regel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt aus, der so genannte „gelbe Zettel”. Privat Versicherte benötigen zunächst weiterhin eine Krankschreibung auf Papier. Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 5 AZR 112/02 Die Umstände können den Beweiswert erschüttern.
14.02.2023 – Bei langer Krankheit gibt es Krankengeld statt Gehalt. Unser Krankengeld-Rechner zeigt, was Sie erwarten dürfen und wir erklären, wer Geld von der Krankenkasse erhält.
07.10.2022 – Homeoffice-Pflicht und 3G im Job sind weggefallen. Doch in manchen Berufen gibt es Sonderregeln. Erfahren Sie, was beim Thema Corona und Arbeitsrecht jetzt gilt.
05.08.2022 – Sind Kinder krank, können Eltern Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Aktuell gilt das auch noch, wenn Schule oder Kita wegen Corona geschlossen sind.
: Krankmeldung beim Arbeitgeber: So melden Sie sich korrekt krank
Was ist wenn man nicht zur Arbeit kommen kann?
5. Fazit –
- Wenn Sie krank sind und nicht zur Arbeit gehen können, sollten Sie dies möglichst schnell Ihrem Arbeitgeber mitteilen!
- Spätestens am vierten Tag der Krankheit haben Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt einzuholen und vorzulegen. Der Arbeitgeber kann diese auch früher verlangen.
- Wenn Sie dem Arbeitgeber nicht rechtzeitig Bescheid geben oder die AUB einreichen, kann er Ihnen eine Abmahnung aussprechen.
- Kommt es wiederholt vor, dass Sie sich nicht krankmelden oder das Attest nicht übermitteln, kann der Arbeitgeber Ihnen sogar kündigen. Ob eine Kündigung tatsächlich möglich ist, hängt aber vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
- Solange Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorlegen, muss der Arbeitgeber Ihr Entgelt nicht fortzahlen.
Ist es strafbar wenn man nicht zur Arbeit geht?
Kurz & knapp: Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit – Kann man gekündigt werden, wenn man nicht zur Arbeit kommt? Wenn Sie an einem oder sogar an mehreren Tagen einfach so nicht auf der Arbeit auftauchen, ohne Bescheid zu geben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen.
- Ändern Sie Ihr Verhalten auch danach nicht, kann Ihnen sogar eine Kündigung drohen.
- Ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn ich nicht zur Arbeit gehe? Wenn Sie wiederholt der Arbeit fernbleiben und Ihr Fehlverhalten nicht einsehen wollen, kann dies unter Umständen tatsächlich eine fristlose Kündigung begründen.
Wurden Sie im Vorfeld bereits abgemahnt und Ihr Arbeitgeber sieht es als unzumutbar an, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist fortzuführen, kann er Ihnen fristlos kündigen. Ob diese Entlassung zulässig ist, kann in der Regel nur im Zuge einer Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht abschließend geklärt werden.
Wie viele Tage krank Kündigung?
Wann muss ich mit einer Kündigung rechnen? – Die Gerichte prüfen immer die letzten drei Jahre vor der Kündigung. War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung. Hier spricht man von häufigen Kurzerkrankungen. Mit einer Kündigung rechnen muss man außerdem, wenn eine dauerhafte oder lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ist man verpflichtet zu arbeiten?
Jeder Arbeitnehmer ist zur Leistung der vereinbarten Arbeit verpflichtet. Er hat die vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung in der abgemachten Arbeitszeit am vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Dies ist seine durch den mit seinem Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag vertraglich geschuldete Hauptpflicht.
- Sie korrespondiert mit der Hauptpflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
- In vielen Arbeitsverträgen sind die Leistungspflichten des Arbeitnehmers nur rahmenmäßig umschrieben.
- Sind die Arbeitsbedingungen nicht durch den Einzelarbeitsvertrag oder durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt, gilt das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Allgemein gilt: Je genauer die Art der Arbeitsleistung und die Umstände, unter denen sie zu leisten ist, im Arbeitsvertrag vereinbart sind, umso eingeschränkter das Weisungsrecht. Arbeitspflicht/ Bild: Unsplash.com Der Arbeitgeber darf beispielsweise seinem Mitarbeiter konkrete kaufmännische Sachbearbeitungsaufgaben zuweisen, wenn im Arbeitsvertrag die zu erbringende Tätigkeit allgemein mit „kaufmännischer Sachbearbeitung” bezeichnet wird.
Nicht erlaubt ist dagegen ist die Zuweisung nicht mit der Tätigkeit zusammenhängender Aufgaben, es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält eine sog. Versetzungsklausel. In diesem Fall darf der Chef seinen Mitarbeiter auch in anderen Arbeitsbereichen einsetzen und ihm andere Aufgaben zuweisen. Dies gilt jedoch nicht für unterwertige Arbeiten wie z.B.
Putzen der Büroräume. Der Hauptpflicht zur Arbeitsleistung bedeutet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung von Höchstleistungen. Denn der Arbeitsvertrag ist kein Werk-, sondern ein Dienstvertrag, Das heißt, der Arbeitnehmer schuldet nur die Leistung, aber nicht den Erfolg der Leistung.
- Maßstab dabei ist sein individuelles Leistungsvermögen.
- Natürlich gibt es auch Fälle von objektiver Schlecht- oder Minderleistung.
- Ob dadurch allerdings ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters und der berechtigten Leistungserwartung des Arbeitsgebers vorliegt, ist stets von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
Eine diesbezügliche Kündigung des Arbeitnehmers als sog. „ Low Performer ” ist wegen der häufig nicht möglichen Beweisbarkeit selten von Erfolg gekrönt. Der Arbeitnehmer hat die vereinbarte Arbeit grundsätzlich persönlich zu leisten. Stimmt der Arbeitgeber ausnahmsweise zu, kann er allerdings eine dritte Person als „Ersatz” stellen, die dann für den Mitarbeiter die Arbeit übernimmt. Arbeitspflicht/ Bild: Unsplash.com Über die Arbeitspflicht als Hauptpflicht hinaus hat der Arbeitnehmer weitere Nebenpflichten. Sie haben ihren Ursprung in der dem Mitarbeiter obliegenden zivilrechtlichen Treuepflicht, nach der der Arbeitnehmer die Interessen des Arbeitgebers zu wahren- und hiergegen nicht zu verstoßen hat.
Der Umfang der Nebenpflichten ist bei jedem Arbeitsverhältnis verschieden. Je höher die Position des Arbeitnehmers und je länger die Betriebszugehörigkeit im Unternehmen, desto umfangreicher seine Nebenpflichten. Sie lassen sich in Unterlassungs- und Handlungspflichten einteilen. Unterlassungspflichten: An erster Stelle steht die Verschwiegenheitspflicht.
Der Arbeitnehmer muss alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seines Arbeitgebers wahren. Dazu gehört insbesondere, dass er – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – keine Kundendaten, Erfindungen, Entwicklungen oder Preislisten weitergibt. Der Mitarbeiter hat außerdem ruf- und kreditschädigende Mitteilungen zu unterlassen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn sie zu einer schweren Störung des Vertrauensverhältnisses oder des Betriebsfriedens führen. Berechtigte, nicht beleidigende Kritik ist aber erlaubt. Der Arbeitnehmer hat die Annahme von Schmiergeld zu unterlassen. Er darf also als Gegenleistung für eine Bevorzugung keine Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
Anderenfalls verstößt er nicht nur gegen die Nebenpflicht, sondern macht sich auch der Bestechlichkeit schuldig. Für alle Arbeitnehmer gilt das Wettbewerbsverbot, Nach dem Handelsgesetzbuch darf ein Arbeitnehmer ohne Einwilligung weder ein eigenes Geschäft betreiben noch im Handelszweig des Arbeitgebers tätig werden, wenn hierdurch eine Wettbewerbssituation mit dem Arbeitgeber entsteht. Arbeitspflicht/ Bild: Unsplash.com Handlungspflichten: Der Arbeitnehmer ist generell verpflichtet, die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers zu berücksichtigen. Daher muss er z.B. seine Arbeitsunfähigkeit anzeigen und nachweisen. Anzeigen muss er auch Schäden und drohende Gefahren in seinem Arbeitsbereich.
So muss er einen Maschinenschaden umgehend melden und darf nicht so tun, als sei nichts geschehen. Außerdem muss er Unfallverhütungsvorschriften einhalten und sich an Alkohol- und Rauchverbote halten. Sein Arbeitsmaterial hat er sorgfältig zu behandeln. Ob ein angemessenes Erscheinungsbild des Arbeitnehmers eine Repräsentations- oder eine auffällige Erscheinung eine Unterlassenspflicht nach sich zieht, ist unbeachtlich.
Wenn Arbeitsschutz- bzw. Hygienevorschriften nicht entgegenstehen, ist das korrekte Outfit von Beruf zu Beruf unterschiedlich. So gilt für einen Banker eine andere Kleidung als für einen Streetworker. Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers genehmigt werden muss, kann der Chef diese nur verbieten, wenn sie gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, während der Arbeitszeit erledigt wird oder den Mitarbeiter so in Anspruch nimmt, dass er seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
Kann man wegen unentschuldigtem Fehlen gekündigt werden?
Entscheidungsgründe – Das LAG hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Für die fristlose Kündigung vom 08.08.2019 fehle es an einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs.1 BGB. Das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit könne grundsätzlich erst dann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darstellen, wenn es den Grad der beharrlichen Arbeitsverweigerung erreiche.
Folglich rechtfertige das unentschuldigte Fehlen an bloß einem einzigen Arbeitstag regelmäßig eine fristlose Kündigung nicht. Vorliegend habe die Klägerin lediglich am 07.08.2019 unentschuldigt gefehlt. Das bloße Bestreiten der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin durch den Beklagten am 08.08.2019 reiche nicht aus, um den Beweis des ersten Anscheins der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu widerlegen.
Eine Abmahnung sei vorliegend nicht ausnahmsweise entbehrlich. Dies wäre entweder dann der Fall, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann – wofür es vorliegend an jeglichen Anhaltspunkten fehle –, oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen sei.
Die Klägerin musste hier aber nicht davon ausgehen, dass ihr Fehlen an einem einzigen Arbeitstag für den Beklagten offensichtlich nicht hinnehmbar war. Schließlich hatte er durch die Kündigung vom 05.08.2019 bereits zum Ausdruck gebracht, an der weiteren Mitarbeit der Klägerin kein Interesse zu haben.
Angesichts dessen liege es jedenfalls nicht fern, dass er das Fehlen der Klägerin toleriert hätte, da für ihn dann auch keine Vergütungspflicht bestand. Das Arbeitsverhältnis endete folglich aufgrund der ordentlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist aus § 622 Abs.3 S.1 BGB konnte nicht von den Parteien auf eine Woche abgekürzt werden.
- § 622 Abs.4 S.1 BGB, der eine entsprechende Abänderungsmöglichkeit für Tarifparteien vorsieht, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art.3 Abs.1 GG.
- Der Gesetzgeber kann Abweichungen von einzelnen gesetzlichen Vorschriften zulasten des Arbeitnehmers nur durch Tarifvertrag zulassen, weil er unterstellt, dass die Tarifvertragsparteien die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angemessen berücksichtigen.
Eine vergleichbare Verhandlungsparität bestehe zwischen den Parteien des Individualarbeitsvertrags nicht, was die ungleiche Behandlung durch den Gesetzgeber rechtfertige. Mit Zugang der schriftlichen Kündigung vom 06.08.2019 begann die zweiwöchige Kündigungsfrist, die gemäß §§ 187 Abs.1, 188 Abs.2 BGB mit Ablauf des 20.08.2019 endete.
Wie oft kann man 3 Tage krank sein ohne Attest?
3 Tage krank ohne Krankenschein – Spätestens ab dem vierten Tag benötigen erkrankte Arbeitnehmer eine AU-Bescheinigung vom Arzt. Denn nur für maximal drei Kalendertage ist eine Krankmeldung ausreichend. Gibt es im Arbeitsvertrag keine Klausel zum Krankheitsfall, wird das Entgeltfortzahlungsgesetz angewendet.
Wie oft darf man krank sein ohne Krankenschein?
Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein? – Wann ist eine Krankmeldung erforderlich? Eine Krankmeldung Ihrerseits sollte unverzüglich am ersten Tag Ihres Fernbleibens erfolgen. Im besten Fall geben Sie Ihrem Arbeitgeber noch vor Dienstantritt Bescheid.
- Anders sieht es bei einem ärztlichen Attest aus.
- Wie lange Sie ohne Attest aus Krankheitsgründen der Arbeit fernbleiben dürfen, wird in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben.
- Sollte dort nichts festgelegt worden sein, findet das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung.
- Dieses besagt, dass Sie maximal drei Kalendertage ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben dürfen.
Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen Sie somit bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert(drei Tage Frist). Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Arbeitgeber gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.5 AZR 886/11) auch schon zuvor eine Bestätigung von Ihrem Arzt anfordern kann.
Was passiert wenn ich die Arbeit nicht antrete?
Der Arbeitsvertrag wurde unterschrieben, nun aber möchte ich den Job nicht mehr antreten- was kann ich tun? Grundsätzlich sind die meisten Arbeitssuchenden wohl erleichtert, wenn sie einen Job gefunden haben und der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.
- Es kann jedoch vorkommen, dass Sie den Job aus persönlichen Gründen oder auf Grund eines besseren Jobangebots nicht mehr antreten möchten und so die Unterschrift des Arbeitsvertrages gerne rückgängig machen würden.
- Ündigung vor Arbeitsantritt Generell kann die geleistete Unterschrift jedoch nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit, sofern nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen, mithilfe einer Kündigung noch vor Antritt der Arbeitsstelle von dem Arbeitsvertrag zurückzutreten. Bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Kündigung während des Arbeitsverhältnisses.
- Dementsprechend muss die Kündigung auch im Falle vor Arbeitsantritt schriftlich erfolgen.
- Zudem müssen Kündigungsfristen gewahrt werden.
- Enthält der Arbeitsvertrag keine speziellen Vorschriften hinsichtlich der Kündigungsfristen, findet die gesetzliche Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats Anwendung.
Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen. Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Kündigung erhält. Nichtantritt ohne Kündigung Haben Sie jedoch nicht rechtzeitig gekündigt, oder ist eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen, sind Sie verpflichtet Ihre neue Arbeitsstelle anzutreten.
- Wird die Arbeitsstelle nicht angetreten, liegt ein Vertragsbruch vor und der Arbeitgeber kann nach §§ 280, 283 BGB Schadensersatz verlangen.
- Zu denken ist an Mehrvergütungen für Arbeitnehmer, die den Bedarf an Arbeitsleistung durch Überstunden ausgleichen müssen oder an Mehrkosten einer Ersatzkraft zur Aushilfe.
Zudem kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos kündigen. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift dann nicht, weil das Arbeitsverhältnis keine sechs Monate bestand. Vertragsstrafe Weiterhin kann ein Arbeitsvertrag eine Klausel über eine Vertragsstrafe enthalten.
- Treten Sie die Arbeitsstelle in einem solchen Fall nicht an, kann diese, sofern wirksam vereinbart, fällig werden.
- Eine Vertragsstrafe dient als Druck- und Sicherungsmittel des Arbeitgebers zur Einhaltung des Arbeitsvertrags.
- Zudem wird die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert, da kein Schaden konkret nachgewiesen werden muss.
Die Vertragsstrafenklausel muss einer AGB-Kontrolle standhalten, also angemessen und transparent gestaltet sein. Angemessen ist sie der Höhe nach dann, wenn sie sich an der Dauer der Kündigungsfrist orientiert, in der Regel also, wenn sie den Betrag eines Bruttogehalts nicht übersteigt.
Ist allerdings eine Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart, so ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts von mehr als einem halben Bruttomonatsgehalt wegen einer Benachteiligung des Arbeitnehmers nach Treu und Glauben unwirksam (BAG, Urteil vom 04.03.2004, Az.8 AZR 344/03).
Aufhebungsvertrag Alternativ zu einer Kündigung besteht ferner – bei Einvernehmen beider Seiten – die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag aufzulösen. Da der Aufhebungsvertrag aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande kommt, müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber diesem zustimmen.
In einem Aufhebungsvertrag wird regelmäßig vereinbart, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle nicht antreten wird und im Gegenzug so auf seine Bezahlung verzichtet. Gespräch suchen Möchten Sie also den Arbeitsvertrag rückgängig machen und ist eine Kündigung vor Antritt vertraglich ausgeschlossen, empfiehlt es sich, zunächst ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Möglicherweise ist dieser bereit, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Weigert sich dieser, besteht für Sie zur Vermeidung einer Belastung mit Schadersatzforderungen trotz Kündigung nur die Möglichkeit eines Antritts für die Dauer der Kündigungsfrist.
Was passiert wenn man selbst fristlos kündigt?
Konsequenzen der fristlosen Kündigung als Arbeitnehmer – Wenn Sie fristlos kündigen, dürfen Sie ohne Einhaltung der Kündigungsfrist Ihre Tätigkeit niederlegen. Ihr Arbeitsverhältnis endet mit diesem Tag. Der Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, gegen Ihre Kündigung rechtlich vorzugehen,
- Dies ist auch für Sie aufwendig und nervenaufreibend.
- Eine fristlose Kündigung sollten Sie daher nur in Erwägung ziehen, wenn die Situation für Sie tatsächlich unerträglich und nicht zumutbar ist.
- Gleiches gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen fristlos kündigt.
- Sie sollten in diesem Fall unbedingt Ihre Kündigung prüfen! Und zwar sehr gründlich.
Tipp: Beweise sammeln Bereiten Sie sich schon im Vorfeld auf einen möglichen Gerichtsprozess vor. Sammeln Sie alle Beweise für Ihre Kündigungsgründe, Führen Sie Protokoll über Gespräche, Inhalte und Äußerungen. Benennen Sie nach Möglichkeit Zeugen, sichern Sie wichtige E-Mails und Chatverläufe.
- Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wird zudem eine Sperrzeit Ihres Arbeitslosengeldes zur Folge haben, außer eine Weiterbeschäftigung wird als unzumutbar eingestuft.
- Das Arbeitsamt darf sogar die Leistungsdauer kürzen und Ihnen insgesamt weniger Monate Arbeitslosengeld zahlen.
- Um dies zu vermeiden, sollten Sie unbedingt vor Aussprache der Kündigung mit dem Arbeitsamt ins Gespräch gehen.
Sind Ihre Gründe nachvollziehbar, kann das Arbeitsamt Ihnen eine fristlose Kündigung “erlauben” und das Aussprechen einer Sperrzeit entfällt.
Wie komme ich aus meinem Job ohne Sperre?
Eigenkündigung – Bei der sog. Eigenkündigung, der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wiederholt zu spät, zu wenig oder gar nicht zahlt.
- Regelmäßig beraten wir Mandanten mit Burn-out und Depressionen, die in direktem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen.
- Wenn dies nachweisbar ist, z.B.
- Durch ein aussagekräftiges Attest, dann kann diese ebenfalls die Verhängung einer Sperrzeit verhindern (LSG Hessen, Urt.v.18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).
Dies gilt ebenfalls bei einer Eigenkündigung aufgrund eines Umzuges zu dem weit entfernt wohnenden Ehegatten/Lebenspartner. Dies stellt einen wichtigen Grund dar. Umstritten war es bisher beim Zusammenziehen unverheirateter Paare. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat dies mit Urteil v.12.12.2017, Az.: L 7 AL 36/16 jüngst auch als wichtigen Grund anerkannt, was jedoch im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht.
Ist zu oft krank sein ein Kündigungsgrund?
Ist eine Kündigung wegen Krankheit überhaupt zulässig? – Eine krankheitsbedingte Kündigung fällt unter die personenbedingte Kündigung, Sie kann dann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer (der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt) aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
- Das Kündigungsschutzgesetz schützt entgegen der landläufigen Meinung nicht vor einer Kündigung wegen Krankheit.
- Dennoch können Arbeitgeber nicht ohne weiteres krankheitsbedingt kündigen – dafür sind drei Bedingungen notwendig: Eine Kündigung wegen Krankheit ist immer dann möglich, wenn Mitarbeiter 1.) sechs Wochen im Jahr oder länger krankheitsbedingt fehlen.
Bei solch einem langen Zeitraum kann es zu betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Unternehmen kommen – und das rechtfertigt eine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers. Dabei zählt nicht, ob Sie am Stück oder immer mal wieder arbeitsunfähig sind,2.) Zudem muss abzusehen sein, dass auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist.
Deshalb können auch ständige Infekte, die über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus gehen, zu einer Kündigung führen, da der Arbeitgeber von einer negativen Prognose für die Zukunft ausgehen kann. Das gilt natürlich auch für eine längere Krankheit, Wer etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls länger als sechs Wochen ausfällt und dessen Prognose auf Besserung schlecht steht, dem droht die Kündigung,
In diesem Fall kann der Arbeitnehmer jedoch mithilfe einer positiven Prognose seitens des Arztes eine Kündigung gegebenenfalls abwenden. Wer sich dagegen ein Bein bricht und deshalb länger als sechs Wochen im Jahr ausfällt, hat nichts zu befürchten – das war dann schließlich nur “Pech”.3.) Der Arbeitgeber muss außerdem eine Interessensabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vornehmen, die zu seinen Gunsten ausgehen muss.
Dauer des Arbeitsverhältnisses,Krankheitsursache,Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer sowie dasAlter des Mitarbeiters.
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